Sofern ein Gericht willkürlich und ohne Begründung von gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung abweicht, liegt ein Verstoß gegen das Willkürverbot vor.
Im hier entschiedenen Fall ging es um ein amtsgerichtliches Urteil, gegen das eine Berufung nicht zulässig war. Trotz entsprechender Ausführungen beachtete das Gericht die geänderte Rechtsprechung des BGH nicht. Das Verfassungsgericht hob das Urteil auf.
VerfG Brandenburg, 25/18