Bei dem Messgerät Dräger ALCOTEST 9510 ist eine Beeinflussung des Messvorgangs und damit des ausgewiesenen Ergebnisses durch die Atemtechnik möglich. Behauptet der Betroffene eine Hyperventilation, obliegt die Beurteilung der Glaubhaftigkeit dieser Einlassung tatrichterlicher Würdigung. Folgt das Gericht der Einlassung, kann es nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren ausgehen. Der Umstand, dass das Gerät keine Fehlermeldung ausgeworfen hat, steht einer Beeinflussung des Messwertes durch Hyperventilation nicht sicher entgegen (OLG Bamberg, 2 Ss OWi 319/05, damals zum Vorgängermodell Dräger ALCOTEST 7110, das aber wesentlich über die gleichen messtechnischen Einrichtungen verfügt). Eine Fehlermeldung wird nur angezeigt, wenn die jeweils ermittelten Werte hinsichtlich Atemvolumen, Atemzeiten, Atemtemperatur und Atemalkohol eine ungewöhnlich hohe Differenz ausweisen oder aber das Atemvolumen für eine Messung nicht ausreichend war. Es ist zu erwarten, wenn der Proband bei beiden Messungen unterschiedliche Artentechniken anwendet (vor allem wenn er bei einem der Messvorgänge vor dem ausatmen die Luft längere Zeit anhält). Wendet hingegen der Proband bei beiden Messungen dieselbe Atemtechnik an, erkennt das Gerät dies nicht, es wird keine Fehlermeldung angezeigt.
OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 Ss Bs 83/18