Freie Bahn für die Elektroroller. Die auch City-Roller genannten Gefährte (Tretroller, nicht zu verwechseln mit den schnelleren Elektrorollern) dürfen auf Radwegen, oder wenn es keinen Radweg gibt auf der Straße benutzt werden. Sie müssen eine Lenk- oder Haltestange haben, die Höchstgeschwindigkeit beträgt mindestens 6, höchstens 20 km/h. Leistungsmäßig sind sie auf 500 W begrenzt (1400 W bei selbstausbalancieren Fahrzeugen), auch müssen sie „fahrdynamischen Mindestanforderungen“(die offenbar noch nicht definiert sind) genügen. Es soll ein Versicherungsnachweis eingeführt werden, dargestellt durch eine Klebeplakette. Eine Zulassungspflicht besteht nicht.
Noch nicht bekannt ist, ob eine EU-Genehmigung notwendig sein wird.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde beschlossen und soll am 15. Juni 2019 in Kraft treten.