Eine Entscheidung zum alten Recht, als Straßenrennen noch eine Ordnungswidrigkeit waren. Die Fahrer zweier Sportwagen standen nebeneinander an einer roten Ampel und ließen die Motoren aufheulen. Beide fuhren daraufhin mit hoher Drehzahl an und beschleunigten stark. Dies geschah mehrmals hintereinander. In diesem Fahrverhalten muss nicht zwingend ein illegales Straßenrennen zu erkennen sein. Es kann sich auch um eine reine Poser-Fahrt handeln, bei der es keinen wettbewerblichen Hintergrund gibt. Hier stand nicht fest, dass es um das Kräftemessen ging, sondern wesentlich darum, durch die Fahrweise die Aufmerksamkeit von Passanten zu erlangen und sich mit dem Fahrzeug in Szene zu setzen.
OLG Hamburg, 2 RB 9/19