Hat das BVerfG während eines laufenden Verfahrens eine Steuerrechtsnorm als mit dem GG unvereinbar eingeordnet, deren Weitergeltung aber bis zur Neuregelung angeordnet, können die Parteien übereinstimmend ein Verfahren für erledigt erklären. In diesem fall ist es interessengerecht, der Finanzbehörde die Kosten aufzuerlegen.
BFH, VIII R 9/19