Wer einen gesperrten Fahrstreifen (rote gekreuzte Querbalken auf einer Wechselverkehrszeichenanlage) einer mehrspurigen Straße benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 III 2 StVO. Der Regelsatz beträgt hierfür 90 € und einen Punkt.Überschreitet der Fahrer hierbei auch noch die für die anderen Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit, kommt nicht auch noch eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Betracht. Denn diese gilt für den gesperrten Fahrstreifen nicht.
Allerdings können die entsprechenden Regelsätze für die (angenommene) Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Rechtsfolgenseite Berücksichtigung finden. Im vorliegenden Fall fuhr der Fahrer auf einem gesperrten Fahrstreifen, das Tempolimit auf den anderen Fahrstreifen betrug 60 km/h. Er fuhr 123 km/h, insgesamt wurde eine Geldbuße von 485 € sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.
OLG Celle, 1Ss (OWi)11/19