Vorsteuerabzug für Maklerkosten (für die Tätigkeit für Arbeitnehmer)

Beauftragt eine Konzerngesellschaft Immobilienmakler mit der Wohnungssuche für Angestellte, die aufgrund einer konzerninternen Arbeitsverlagerung an einen Standort im Inland versetzt werden, kann die Konzerngesellschaft aus den von ihr bezogenen Maklerleistungen die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Im Verhältnis zu den Arbeitnehmern liegt weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme vor.

BFH, V R 18/18

Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert