Das AG Landstuhl bleibt bei seiner Rechtsprechung, dass Passfotos von einem möglicherweise verdächtigten Autofahrer zwecks Abgleich mit dem Messfoto nicht angefordert werden dürfen, bevor der Betroffene erstmals mit dem Tatvorwurf durch eine Anhörung konfrontiert wird. Verstöße gegen das Pass- bzw. Personalausweisgesetz können dazu führen, dass das Verfahren aus Opportunitätsgründen eingestellt wird. Dies ist hier geschehen.
AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 12883/19
Die ältere Entscheidung des AG Landstuhl (2 OWi 4286 Js 7129/15) ist bereits aus dem Jahr 2015, ebenso entschied das AG Schleswig 2018.