Kommt es zu einer Kollision im Begegnungsverkehr zwischen einem PKW, der eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht und gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, und einem über breiten landwirtschaftlichen Gespann, für das eine erhöhte Betriebsgefahr besteht, kann eine Haftungsquote von 70 % zulasten des PKW angenommen werden.
In dieser Situation wäre von den PKW-Fahrer zu verlangen, dass er bei einer schmalen Straße und einem überschreiten Gespann seine Geschwindigkeit deutlich reduziert.
OLG Celle, 14 U 182/19