Wenn nach einem Verkehrsunfall eine Karosseriereparatur durchgeführt werden muss, erscheint die Notwendigkeit einer Probefahrt nachvollziehbar. Die Kosten sind zu erstatten. Es ist auch allgemein üblich, dass nach Karosseriearbeiten und den entsprechenden Lackierungsmaßnahmen das Fahrzeug gewaschen werden muss. Arbeitsbedingte Verschmutzungen der anderen Teile sollen beseitigt werden. Auch diese Kosten sind zu erstatten.
AG Heinsberg, 19 C 1/20