Die Rotlichtüberwachung mit dem Messgerät PoliScan FM1 stellt ein standardisiertes Messverfahren dar. Geschichte Rotlichtverstoß innerorts, müssen im Urteil keine Ausführungen über die Dauer der Gelbphase, die Geschwindigkeit des Betroffenen unseren Abstand von der Ampel enthalten sein. Das Messgerät ermittelt die vorzuwerfen Rotlichtzeit nach der PTB-Anforderung automatisch und berücksichtigt hierbei sämtliche möglichen Einflussfaktoren, sodass kein weiterer Toleranzabzug notwendig ist.
Soll in der Rechtsbeschwerde gerügt werden, dass die Bußgeldbehörde die Herausgabe von Unterlagen oder Daten verweigerte, muss vorgerichtlichen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG und in der Hauptverhandlung ein Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt werden. Wird dieser Antrag abgelehnt oder nicht beschieden, kann man diesen Fehler überhaupt erst geltend machen.
Allerdings stellt die Nichtbeiziehung von Messunterlagen oder Messdaten, die sich nicht bei der Akte befinden, keinen Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs dar.
OLG Düsseldorf, IV-2 RBs 61/20