In der Rechtsbeschwerde muss nicht nur der Verfahrensablauf genau geschildert werden, sondern auch, was der Betroffene gesagt hätte. Ansonsten ist die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht ordnungsgemäß erhoben.
OLG Frankfurt, 2 Ss-OWi 817/20
Und ggf. sollte man noch darstellen, wie sich der Inhalt auf die Urteilsfindung ausgewirkt hätte.