Wenn das letzte Wort nicht gewährt wird

In der Rechtsbeschwerde muss nicht nur der Verfahrensablauf genau geschildert werden, sondern auch, was der Betroffene gesagt hätte. Ansonsten ist die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht ordnungsgemäß erhoben.

OLG Frankfurt, 2 Ss-OWi 817/20

Und ggf. sollte man noch darstellen, wie sich der Inhalt auf die Urteilsfindung ausgewirkt hätte.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert