Wenn ein Arbeitnehmer auf eine Weisung des Arbeitgebers hin androht, sich krankschreiben zu lassen, darf er grundsätzlich außerordentlich fristlos gekündigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt oder ob die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig war.
LAG Rheinland-Pfalz, 8 Sa 430/19
Es wird natürlich eine Frage der Beweiswürdigung bleiben, ob diese Drohung ernsthaft gemeint war und insbesondere auch, ob der Arbeitgeber die Drohung überhaupt beweisen kann.