Bei einem standardisierten Messverfahren erhält die Verteidigung das Messfoto mit den digitalen Daten und gegebenenfalls dem Passwort, die Statistikdatei, das Messprotokoll, den Eichschein, bei mobilen Messungen die Schulungsbescheinigung des Messbeamten und – soweit vorhanden – eine Geräteakte. Ein Einsichtsrecht in den Zulassungsschein, Verträge der Verwaltungsbehörde mit privaten Dienstleistern, in die gesamte Messreihe oder die verkehrsrechtliche Anordnung besteht nicht. Dies würde den Grundsätzen des standardisierten Messverfahrens widersprechen.
AG St. Ingbert, 22 OWi 3058/20