Einer 15-jährigen Fahrradfahrerin ist die Bedeutung des deutlich sichtbaren Vorfahrgewähren-Schilds bekannt. Kommt es bei einem Verstoß zu einem Unfall, haftet die Fahrradfahrerin allein und bekommt keinen Schadensersatz.
Die Fahrradfahrerin kannte den Weg und die Beschilderung. Insoweit war kein altersmäßiger Lern- oder Eingewöhnungsprozess ursächlich, sondern eine altersunabhängige mangelnde Konzentrationsfähigkeit.
OLG München, 10 U 2847/20