Bei gefährlichen (engen) Kurven wird häufig ein Tempolimit angeordnet. Dies kann gerechtfertigt sein. Befindet sich das entsprechende Verkehrsschild allerdings deutlich vor der Kurve, kann dies auf der Rechtsfolgenseite in einem Bußgeldverfahren Berücksichtigung finden. Zwar gilt das Tempolimit natürlich bereits ab dem Schild, dennoch weist das Gericht hier darauf hin, dass es die Geldbuße reduzieren und vom eigentlich verwirkten Fahrverbot absehen möchte.
Hinweisbeschluss AG St. Ingbert, 22 OWi 62 Js 1793/20