Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass man kein elektronisches Gerät am Steuer in den Händen halten und nutzen darf. Dem Betroffenen wurde ein Handy-Verstoß vorgeworfen. Bei einer Kontrolle wurden hierzu mehrere Fotos von ihm angefertigt. Er meinte, dass sein Bus einerseits gestanden hätte, andererseits er nur eine Haarbürste in der Hand gehalten hätte, um sich den Bart zu kämmen.
Das Gericht verurteilte ihn trotzdem. Auf den Bildern war zu erkennen, dass der Bus sich in Bewegung befand. Dass der Betroffene die Hände nicht am Steuer hatte, veranlasste das Gericht nur zu dem Hinweis, dass man bei einem derartigen Verhalten eines Busfahrers gegebenenfalls die Fahreignung überprüfen könnte.
Der Betroffene hatte in der Verhandlung eine Haarbürste vorgelegt. Die Form dieser Haarbürste verglich das Gericht im Termin mit den angefertigten Fotos und dem Gegenstand, den er hierauf in der Hand gehalten hatte. Dieser war rechteckig, die Haarbürste gerundet. Das Gericht glaubt ihm nicht.
AG Frankfurt, 971 OWi 363 Js 72112/19
Wer bei angefertigten Fotos einen anderen Gegenstand behauptet, muss das Foto schon vollständig widerlegen.