Wenn der Betroffene ein privates Gutachten über eine Messung standardisierten Messverfahren erstellen lässt, ist eine Kostenerstattung bei einer Verfahrenseinstellung nicht sicher. Hier wurde die Erstattung der angefallenen Kosten des Gutachtens abgelehnt, da dem Gericht nicht vorab die Möglichkeit gegeben wurde, ein gerichtlich bestelltes Gutachten in Auftrag zu geben. Auch wurde das Privatgutachten weder vorgelegt noch verwertet.
Das Gericht hatte das Verfahren eingestellt, weil die Behörde nicht alle vom Gericht angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.
LG Baden-Baden, 2 Qs 13/21