Beim ESO 8.0 bekommt die Verteidigung alle Fotos und Datensätze der gesamten Messreihe, da es der Verteidigung bei einem standardisierten Messverfahren obliegt, Zweifel an der Messung zu belegen. Abweichungen, die auf einen Fehler hinweisen, ergeben sich teilweise auch erst aus den anderen Messungen. Bei Herausgabe an die Verteidigung bestehen auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken bzgl. der anderen Verkehrsteilnehmer.
AG Schleiden, 13 OWi 19/21