Jeder kennt diesen Service bei Werkstätten. Man kann sein Auto bereits am Vorabend abstellen und den Schlüssel regelmäßig irgendwo einwerfen. Ist hier auch so geschehen, es war ein relativ hochwertiges Auto (Mercedes CLS 500). Der Eigentümer stellte das Fahrzeug bereits am Sonntag ab und warf den Schlüssel in einen entsprechenden Briefkasten. Das Auto wurde geklaut, der Schlüssel war weg.
Daraufhin wollte der Eigentümer von seiner Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen. Diese meinte, sein Verhalten sei grob fahrlässig gewesen und begründete damit eine Leistungskürzung um 25 %.
Zu Unrecht, wie hier entschieden wurde. Hier war der Briefkasten, in den der Schlüssel eingeworfen wurde, sehr solide gebaut und auch so tief, dass man dort nichts ohne ganz erhebliche Mühe herausfischen konnte. Auch befand sich der Briefkasten im Eingangsbereich, der zurückgesetzt hinter den Fenstern des Autohauses lag. Der Bereich war sehr gut ausgeleuchtet. Die Versicherung musste voll zahlen.
LG Oldenburg, 13 O 688/20
Hier gab es offenbar einen vorgesehenen, entsprechenden gesicherten Briefkasten. Fraglich ist, ob eine Haftung des Autohauses gegeben sein könnte, wenn dieses Verfahren ausdrücklich angeboten wird, der Briefkasten aber nicht den entsprechenden Erfordernissen entspricht.