Unterhalt für Lebensgefährtin, die BAföG bezieht

Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin können nicht nach § 33a I EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die Lebensgefährtin nicht wegen dieser Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

BFH, VI R 2/19

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