Das OLG stellt fest, dass Messungen mit dem Gerät Leivtec VX 3 derzeit nicht mehr als standardisiert angesehen werden können. Der Senat hatte bei der Eichdirektion nachgefragt, ob und wie auf die aufgetretenen Zweifel reagiert worden wäre. Diese teilte mit, dass seitens der PTB und der Herstellerin noch keine Reaktion erfolgt ist.
Somit können bis zu einer erneuten Neufassung der Bedienungsanleitung und Ergänzung der Bauartzulassung Messungen mit dem Leivtec XV 3 nicht mehr als standardisiert angesehen werden.
Mittlerweile liegt wohl eine abschließende Stellungnahme der PTB vor, somit kommt die generelle Einstellung der Verfahren nicht mehr in Betracht. Derzeit werden wohl alle Messungen sachverständig überprüft werden müssen.
Die Sache wurde aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 170/21
Die nachgewiesenen Fehlmessungen traten wohl nur unter bestimmten Bedingungen (Rechtsmessung, Kennzeichen nicht vollständig im Start-Bild, Messstrecke weniger als 12,2 m) auf. Und solange derartige Messungen nicht ausgeschlossen sind, liegt eben kein standardisiertes Messverfahren mehr vor, da bei Einhaltung der Vorgaben nicht regelmäßig zutreffende Ergebnisse zu erwarten sind. Ob andere Messungen verwertet werden können, erscheint aber zweifelhaft, da sich die Messung mangels Datenspeicherung nicht konstruieren lässt.