Das Gericht gab der Behörde auf, den digitalen Datensatz nebst Token-Datei herauszugeben. Die Behörde wollte dies nicht und verwies u.a. auf erhebliche Kosten, die der Betroffenen aufzuerlegen wären. Geht so nicht, das Gericht hat diese Bedingung nicht akzeptiert und das Verfahren eingestellt, weil die Behörde die Datei nicht herausgeben wollte.
AG Bad Gandersheim, 2 OWi 29/21
Hatte das Gericht in der Verpflichtung zur Herausgabe auch so angekündigt. Behinderung der Verteidigung wird nicht akzeptiert.
Dazu war auch noch das Foto schlecht.