Dieses Messverfahren kann nicht mehr als standardisiertes Messverfahren angesehen werden. Insoweit schließt sich das Bayerische Oberste Landesgericht den Entscheidungen der allermeisten anderen OLG an. Es wird darauf hingewiesen, dass die Überprüfungen durch die PTB ergeben haben, dass bei Messungen mit diesem Gerät Messwertabweichungen auch zu Ungunsten Betroffener auftreten können, so unter anderem wegen des Auftretens so genannter Stufenprofil-Fehlmerssungen.
BayObLG, 202 ObOWi 880/21