Hierbei wird die Durchschnittsgeschwindigkeit des Messfahrzeugs ermittelt. Voraussetzung nach der Anleitung ist, dass der Abstand zum gemessenen Fahrzeug immer gleich bleibt. Verringert sich dieser Abstand, errechnet sich natürlich eine höhere Geschwindigkeit des Fahrzeugs, dies kann durch einen Sachverständigen herausgerechnet werden. Im Toleranzabzug ist ein solcher Fehler noch nicht enthalten.
Werden mehrere Messungen während einer Fahrstrecke durchgeführt, gibt es keinen Grundsatz, welche Messung verwertet wird. Wenn der Betroffene vorher nicht angehalten werden konnte, kann die letzte (höchste) Messung verwertet werden.
Da der Betroffene beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, wurde die aufgrund von Voreintragungen bereits erhöhte Geldbuße verdreifacht. Aber es wurde vom Fahrverbot abgesehen.
AG St. Ingbert, 23 OWi 68 Js 2297/20