Wer betrunken sein Fahrrad schiebt, führt kein Fahrzeug. Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr kommt nicht in Betracht.
LG Freiburg, 10 Ns 530 Js 30832/20
Wer betrunken sein Fahrrad schiebt, führt kein Fahrzeug. Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr kommt nicht in Betracht.
LG Freiburg, 10 Ns 530 Js 30832/20