Grundsätzlich ist vorgesehen, dass bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotphase über 1 Sekunde) ein Fahrverbot angeordnet wird. Doch nicht jede Missachtung einer Ampel mit dieser Rotlichtzeit stellt eine typische, die Verhängung des Fahrverbots indizierende Pflichtverletzung dar. Insbesondere bei einer einspurigen Verkehrsführung an einer Baustellenampel kann die Indizwirkung entkräftet sein. In einem solchen Fall sind im Urteil des Amtsgerichts nähere Darlegungen zur Tatörtlichkeit sowie zur konkreten Verkehrssituation erforderlich, damit überprüft werden kann, ob das Gewicht der Pflichtverletzung dem Regelfall entspricht.
BayObLG, 201 ObOWi 1543/21