Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, dem kann die Fahrerlaubnis auch ohne vorherige Anordnung einer MPU entzogen werden. Die Fahreignung muss dann wiederhergestellt werden. Hat der Inhaber der Fahrerlaubnis unmittelbar nach einer entsprechenden Fahrt unter Cannabis – Einfluss regelmäßigen Konsum eingeräumt, muss er dies gegen sich zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) gegen sich gelten lassen. Die Fahrerlaubnis bleibt also eingezogen. 77 ng/ml (THC im Blut) hingegen reichen nicht ohne weiteres aus, regelmäßigen Konsum zu belegen.
Hier kam es also nicht darauf an, dass neben Cannabis auch Alkohol konsumiert wurde (0,43 Promille), also Mischkonsum vorliegt. Die Frage, ob auch in einem solchen Fall bei einem Gelegenheitskonsumenten die Fahrerlaubnis ohne MPU – Anordnung sofort entzogen werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.
VG Aachen, 3 L 31/22