Die Angeklagte ging mit ihrem Hund spazieren. Dieser geriet vor ein Fahrrad, die Radfahrerin stürzte. Sie blieb zunächst regungslos liegen. Die Hundebesitzerin verließ spontan den Unfallort, um ihren panisch flüchtenden Hund zu suchen. Sie hatte Angst, dass er auf die Straße läuft.
Sie wurde zu 30 Tagessätzen / 60 € verurteilt. Sie hatte bei Gericht das Geschehen eingeräumt und war bisher niemals auffällig geworden.
AG München, 941 Cs 442 Js 190826/21