Der Konsum illegaler Drogen neben verordnetem Cannabis lässt die sogenannte Medikamentenklausel nicht automatisch entfallen. Eine Ordnungswidrigkeit liegt erst dann vor, wenn auch ohne das medizinisch verordnete Produkt der Grenzwert überschritten wäre.
Im Urteil muss auch der Inhalt des Cannabinoid-Ausweises für eine Prüfbarkeit wiedergegeben werden.
OLG Koblenz, 3 OWi 31 SsBs 49/22