Sind dem Pedelec – Fahrer mehrere Verkehrsverstöße vorzuwerfen, steht aus Sicht eines Gutachters aber fest, dass der nach eigener Auskunft beobachtende und bremsbereite Fahrzeugführer letztendlich in der konkreten Situation zu spät gebremst hat, was ihm zum Verschulden gereicht, so ist eine Mithaftung gegeben, da er den Unfall bei rechtzeitiger Reaktion sicher hätte vermeiden können.
OLG Hamm, 9 U 187/21 (Hinweisbeschluss)
Mihaftung bei verspäteter Reaktion
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