Das AG Frankfurt vertrat die Auffassung, dass Fahrer von SUV generell ein höheres Bußgeld beim Rotlichtverstoß zahlen müssten, da aufgrund der Größe und des Gewichts solcher Fahrzeuge eine größere Gefährdung gegeben sei. Diese Entscheidung hielt nicht.
Das OLG Frankfurt meint, dass keine außergewöhnliche Umstände vorliegen. Einerseits gäbe es SUV in ganz verschiedenen Ausführungen, andererseits darf nicht übersehen werden, dass hiervon mittlerweile eine ganze Menge Fahrzeuge in Deutschland rumfahren. Somit kommt eine generelle Erhöhung des Bußgeldes nur aufgrund des gefahrenen Fahrzeugtyps nicht in Betracht.
Geholfen hat dies dem Betroffenen nicht wirklich. Die Erhöhung des Bußgeldes wurde vom OLG bestätigt, da der Fahrer circa 13 Monate vorher bereits einen Rotlichtverstoß begangen hatte.
OLG Frankfurt, 3 Ss-OWi 1048/22