Einsichtsrecht in weitere Unterlagen

Die Verteidigung erhält umfassend Auskunft zu den Reparatur – und Wartungsunterlagen eines konkreten Messgerätes auch über den Tag der Messung hinaus. Diese Informationen können von Bedeutung für die Aufdeckung einer Funktions Beeinträchtigung sein.

Fallliste und Statistikdatei der Messreihe erhält die Verteidigung aber nicht.

VerfGH Rheinland-Pfalz, VGH B 57/21

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