Kollidiert nachts ein nach links abbiegender Fahrradfahrer mit einem aus der Gegenrichtung kommenden und nach rechts abbiegenden PKW, tritt die allgemeine Betriebsgefahr des PKW vollständig hinter den groben Verkehrsverstoß des Radfahrers zurück. Der Radfahrer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, er haftet alleine.
OLG Brandenburg, 10 U 14/26