Kindersitze sind wichtig und dienen der Vermeidung schwerwiegender Verletzung Folgen bei einem Unfall. Kommt es zu einem Unfall, der über die Bagatellgrenze hinausgeht(Auffahrunfall mit Reparaturkosten von über 8000 €), kann ein neuer Kindersitz verlangt werden. Ein Abzug neu für alt ist hierbei nicht gerechtfertigt.
Hierdurch wird ausgeschlossen, dass bei dem Kindersitz beispielsweise ein unsichtbarer Haares aufgetreten ist, der die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt.
AG Köln, 263 C 63/25