Werkstattrisiko und Kaskoversicherung

Die von der Versicherung zu erstattenden erforderlichen Kosten für die Reparatur umfassen grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen. Insoweit verbleibt das Werkstattrisiko regelmäßig beim Versicherungsnehmer.

BGH, IV ZR 235/25

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