Eilantrag gegen Vollstreckung eines Fahrverbots

Ist die Verfassungsbeschwerde gegen einen Bußgeldbescheid und das hier verhängte Fahrverbot zulässig und nicht offensichtlich unbegründet, geht die Folgenabwägung bezüglich schwerer Nachteile, insbesondere durch das Fahrverbot, grundsätzlich zu Gunsten des Beschwerdeführers aus.

BVerfG, 2 BvR 1161/26

Hier geht es um die Frage, ob Einspruch und Wiedereinsetzungsantrag gegen Versäumung der Einspruchsfrist form– und fristgerecht eingelegt worden waren. Dies ist noch nicht in der Hauptsache entschieden worden, das Fahrverbot aus dem Bußgeldbescheid kann vorläufig nicht vollstreckt werden.

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