Auch wenn man täglich lediglich 17 km fährt, können die Kosten für ein Mietfahrzeug nach einem Unfall erstattungsfähig sein, wenn entsprechende Besonderheiten vorliegen. Hier war es so, die Arbeitszeit der Geschädigten in einer Bäckerei begann um 4:30 Uhr.
AG Bad Neustadt, 1 C 185/25