Soll die Fahrerlaubnis wegen Arzneimittelmissbrauch erfolgen, muss ein regelmäßig übermäßiger Konsum des psychoaktiv wirkenden Mittels sicher feststehen, wobei auch Erkenntnisse im Widerspruchsverfahren beachtlich sind. Der Inhaber der Fahrerlaubnis muss dann die Wiederherstellung der Fahreignung belegen, dies kann auch im Widerspruchsverfahren erfolgen und ist von der Behörde bei entsprechenden Anhaltspunkten aufzuklären.
VGH Baden-Württemberg, 13 S 1641/22