Nach 3 Nr.45 EstG ist die Privatnutzung von Diensttelefonen oder Computern steuerfrei. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sein gebrauchtes Handy für 1 € abkauft und dann sofort wieder zur Nutzung überlässt und anschließend die laufenden Kosten des auf den Arbeitnehmer laufenden Mobilfunkvertrages erstattet. Hierin ist auch keine Missbrauchsgestaltung i.S.v. § 42 AO zu erkennen.
Keinesfalls greift bei einer derartigen Gestaltung die Vorgabe eines Zuschusses für einen privaten Telefonanschluss (20%, bis 20 €/Monat). Dies wäre nur der Fall, wenn der Arbeitgeber das Handy nicht gekauft hätte, dann läge ein Zuschuss für die Nutzung eines privaten Gerätes vor.
BFH, VI R 49+50/20
Es wird klargestellt:
Das Bestreben, Steuern zu sparen bzw. den Tatbestand einer Steuerbefreiungsvorschrift zu verwirklichen, macht eine im Übrigen angemessene rechtliche Gestaltung nach ständiger Rechtsprechung nicht unangemessen (BFH, ständige Rechtsprechung)!