Der Betroffene beziehungsweise sein Verteidiger hat keinen Anspruch darauf, Einsicht in sämtliche Fotos der Messreihe zu nehmen. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die anderen Fotos keine Relevanz für die streitgegenständliche Messung hätten, was auch von der PTB bestätigt worden ist.
OLG Zeibrücken, 1 OWi 2 SsBs 49/22
Eine Entscheidung, die zu kritisieren ist. Denn gerichtlich bestellte Sachverständige nehmen regelmäßig Einsicht in die gesamte Messreihe. Weshalb wohl? Natürlich nur, um die einzig zu überprüfende Messung tatsächlich einer Überprüfung zuführen zu können. Dazu sind also alle Fotos notwendig. Aber es gibt genug anderslautende Entscheidungen von anderen Gerichten.
Der Betroffene hat allerdings Einsicht in verschiedene Unterlagen, die sich bei der Behörde befinden. Und darf nicht darauf verwiesen werden, diese Einsicht bei der Behörde zu nehmen (OLG Karlsruhe, 1 ORbs 35 Ss 72/23). Die gesonderte Anreise zur Einsichtnahme wäre mit zu großen Mühen und Kosten verbunden, die in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf stehen.
Natürlich ist eine Übersendung praktischer. Man kann es auch gleich elektronisch übermitteln, ich verstehe nicht, warum die Behörden da so rumbocken.