2007 fing der Kläger mit kleinen Beträgen an. Ganz gut gespielt, bereits 2009 macht er 80.000 € Gewinn. Hierfür brauchte er mehr als 600 Stunden Spielzeit. Die Gewinne stellen gewerbliche Einkünfte dar. Es ist kein reines Glücksspiel, es kommt auch auf Geschicklichkeit an. Etwas anderes gilt nur für Gelegenheits – und Freizeitspieler, bei denen sind sowohl Gewinn als auch Verlust unerheblich.
BFH, X R 8/21