Wer in ein verkehrswidrig wendendes Fahrzeug, das auf seiner Spur steht, hineinfährt, darf sich nicht darauf verlassen, dass das andere Fahrzeug rechtzeitig weiterfährt. Hätte er den Unfall durch ein vollständiges Abbremsen verhindern können, haften beide Fahrer zu 50%.
LG Hanau, 2 S 62/22