Wenn ein Arbeitnehmer eine Tankkarte der Firma, die er für seinen Dienstwagen erhalten hat, dazu missbraucht, seinen Privatwagen zu tanken, kann ihm fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung ist entbehrlich.
LAG Niedersachsen, 2 Sa 313/22
Wenn ein Arbeitnehmer eine Tankkarte der Firma, die er für seinen Dienstwagen erhalten hat, dazu missbraucht, seinen Privatwagen zu tanken, kann ihm fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung ist entbehrlich.
LAG Niedersachsen, 2 Sa 313/22