MPU auch bei 1,34 Promille

Nach aktuellem Erkenntnisstand kann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei der Fahrt auf einem E-Scooter mindestens 1,1 Promille (hier 1,34 Promille) hatte und trotzdem nahezu keine Ausfallerscheinungen zeigte. Eine MPU kann vor der Wiedererteilung angeordnet werden.

Bayerischer VGH, 11 CE 23.1060

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