Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt und dabei weiß, dass ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist, dem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieses Gericht nimmt ausgehend von einer Grenze von 1300 € im Jahr 2005 eine Anpassung entsprechend der jährlichen Teuerungsrate vor. Derzeit liegt der Wert des bedeutenden Fremdschadens (bei dem die Fahrerlaubnis bei Unfallflucht entzogen werden kann) bei 1800 €.
LG Dresden, 17 Qs 77/23