Wer sich unerlaubt nach einer Unfallverursachung vom Unfallort entfernt, ohne vorher die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, begeht eine Unfallflucht. Wird dabei eine fremde Sache von erheblichem Wert beschädigt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Wertgrenze des bedeutenden Schadens wurde jetzt vom Landgericht Bielefeld auf 1800 € festgesetzt.
LG Bielefeld, 10 Qs 51/24