Nach § 23 I EStG ist der Gewinn aus einer Veräußerung steuerfrei, wenn die Immobilie im Zeitpunkt der Veräußerung und den zwei Jahren davor privat genutzt wurde. Gleiches gilt, wenn die Nutzung ausschließlich privat erfolgt ist. Gleiches gilt, wenn die Nutzung durch ein unterhaltsberechtigtes, volljähriges Kind erfolgte. Nicht begünstigt ist die Nutzung durch die Schwiegermutter.
BFH, IX R 13/23