Wer alkoholisiert Auto fährt, bekommt zumindest einen größeren Zurechnungsbeitrag bei einem Unfall . Hier hatte der Autofahrer mit 0,96 Promille eine Fußgängerin angefahren. Diese hatte sich zwar nicht verkehrsgerecht verhalten, darauf konnte er allerdings nicht vertrauen, da er selbst ebenfalls nicht verkehrsgerecht (alkoholisiert) gehandelt hatte. Es wurde auch darauf abgestellt, dass ein nüchterner Autofahrer möglicherweise noch rechtzeitig gebremst hätte. Offenbar wäre es auch zu erkennen gewesen, dass die Fußgängerin die Fahrbahn (nicht verkehrsgerecht) überqueren wollte. Das Führen eines Kraftfahrzeugs in einem alkoholisierten Zustand wurde als grober Verstoß gegen im Verkehr erforderliche Sorgfalt angesehen. Insgesamt wurde gewertet, dass der Unfall wahrscheinlich für einen nüchternen Autofahrer vermeidbar gewesen wäre. Aber auch die Fußgängerin war nicht ganz ohne Schuld, denn sie hätte das herannahende Auto erkennen können und müssen. Insgesamt musste der Autofahrer 75 % des Schadens bezahlen.
OLG Frankfurt, 26 U 11/23